Unsere Kompetenzen innerhalb von Erbrecht und Nachlassverfahren decken über einen breiten Themenbereiche, d.h.:
- Ausarbeitung von Testamenten.
Leben Sie unverheiratet in einer Wohngemeinschaft, haben Sie Kinder aus früherer Ehe, wünschen Sie es, dass bestimmte Personen oder Zwecke Sie beerben sollen, soll die Erbschaft den Erben als Sondereigentum u.a. zugeteilt werden, sollten Sie es erwägen, ein Testament zu machen.
Treffen und wollen Testamente
In Verbindung mit einer Besprechung in unserem Büro werden wir Ihre familienmässige Situation mit Hinblick darauf durchgehen, dass Sie das Erbe nach Ihnen gemäss Ihren Wünschen kanalisieren können.
Danach gehen wir die Punkte durch, die als wichtige Elemente in Ihr Testament eingehen sollen.
Entwurf für einen Willen
Weiterhin bereiten wir einen Entwurf vor, den wir Ihnen zwecks Durchgang und endgültiger Ge-nehmigung zusenden. Falls Sie hierzu Änderungen haben sollten, werden wir diese natürlich gern vornehmen.
Nachdem Sie den Entwurf zum Testament endgültig genehmigt haben, erhalten Sie das fertige Tes-tament sowie eine Kopie desselben. Das Originaltestament und Kopie müssen beim Notar zur Un-terschrift vorgelegt werden. Zusammen mit den Originaldokumenten erhalten Sie eine schriftliche Anleitung, wie Sie sich verhalten sollen.
- Wir beraten Sie natürlich auch generell innerhalb von Erbrecht wie beispielsweise Vorschuss auf den Erbteil, unverzinsliches Familiendarlehen, Erbverteilung u.a.
- Nachlassverfahren