Die Kanzlei ist vom 17.-28. Juli 2017, beide Tage inkl., geschlossen.​

Forderungseinzug

Sollten Sie oder Ihre Firma Geld zugute haben, können wir dies auf effektive Weise für Sie beitrei-ben. Sie brauchen uns nur die Rechnung, um die sich der Fall handelt, sowie eventuell in dieser Angelegenheit geführten Schriftwechsel zusenden. Zur Vereinfachung des Falles können Sie diese Papiere uns natürlich auch per Mail übermitteln.

Bei Forderungseinzug werden folgende Schritte unternommen:

  • Dem Schuldner wird ein Mahnbrief mit einer Frist von 10 Tagen zugeschickt. Falls bereits eine Mahnung mit der Befolgung der 10-Tagefrist gesandt worden ist, gehen wir direkt zum nächsten Schritt weiter;

  • Dem Schuldner wird ein Inkassoschreiben mit Schuldanerkenntnis zugeschickt.

Wird der Schuldbetrag nicht innerhalb der 10-Tagefrist bezahlt oder das Schuldanerkenntnis zurückgesandt, bestimmen Sie, ob der Fall weiter an das Gericht gehen soll, in welchem Fall der nächste Schritt folgender ist:

  • Dem Vollstreckungsgericht wird eine Zahlungsaufforderung zugeschickt, wenn der Betrag unter DKK 100.000 ist

  • Beim Zivilrecht wird eine Klage erhoben, wenn der Betrag höher als DKK 100.000.

Wird vonseiten des Schuldners während der Sachbearbeitung Einspruch erhoben, geht der Fall – falls Sie es wünschen – an das Zivilrecht weiter.

Inkassofälle werden in Zusammenarbeit mit dem Debitorregister, wo der Schuldner registriert ist, ausgeführt, falls der schuldige Betrag nicht bezahlt wird.​

Advokatfirmaet
​Birgit Thomsen

Hærvejen 9, Bov

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