- Ausarbeitung von weiteren Prozessschriften
- Sachbearbeitung in Verbindung mit eventuellem Sachverständigengutachten
- Teilnahme an eventuellen vorbereitenden Gerichtssitzungen
- Durchführung der Hauptverhandlung.
Die Hauptverhandlung ist die abschließende Gerichtssitzung, der Fall wird den Richtern vorgelegt und die Parteien sowie eventuelle Zeugen werden verhört. Nach Abschluss der Hauptverhandlung wird das Urteil verkündet.
Sind die Parteien mit dem Urteil nicht zufrieden, kann das Urteil in der Regel angefochten und bei einer höheren Instanz nachgeprüft werden.
Ein gerichtliches Verfahren kann mit viel Arbeit und hohen ökonomischen Kosten verbunden sein. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir Ihren Fall nicht nur vor das Gericht bringen, um ein gericht-liches Verfahren zu führen - wir tun es auch, weil wir in Ihrem Fall positive Möglichkeiten sehen und werden Ihnen vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens stets unsere Wertung Ihres Falles mitteilen.